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Nein, es handelt sich um den gleichen Impfstoff wie bisher, der u. U. in anderen Ländern schon für längere Impfintervalle zugelassen war. Eine Zulassung für Deutschland war bisher nicht nötig, da die Tollwutverordnung unabhängig von der Wirksamkeit eine jährliche Wiederholungsimpfung vorschrieb.
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Nein, innerhalb der EU (EU-Verordnung 998/2003) gilt das im EU-Impfpass bescheinigte Impfintervall. (Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Großbritannien, Zypern) Die besonderen Bestimmungen für Irland, Malta, Großbritannien und Schweden gelten wie bisher.
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Nein, bei der Grundimmunisierung der Hundewelpen ist entsprechend der Gebrauchsinformation des Herstellers vorzugehen. Bei den meisten Mehrjahresimpfstoffen ist nur eine Impfung im Alter von mindestens zwölf Wochen vom Hersteller vorgeschrieben (Ausnahme: Virbac-Produkte) Bei einem Jungtier kann jedoch mit einer zusätzlichen Impfung eventuell der Impftiter erhöht werden, falls ein Mindestimpftiter - z.B. für eine Einreise - nachgewiesen werden muss. Die deutsche Tollwutverordnung verlangt keinen Mindestimpftiter.
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