Impfungen
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Tollwutimpfungen jetzt für drei Jahre möglich

Die Tollwutverordnung des Bundes schrieb bisher die jährliche Wiederholungsimpfung gegen Tollwut für Hunde vor.
Jetzt (seit 2006) sind Tollwutimpfungen für Hunde mit dreijähriger Wiederholung zulässig. Voraussetzung ist eine Zulassung des Impfstoffes für diesen Zeitraum.
Ab 2007 liegt diese Zulassung für alle deutsche Impfstoffe vor.

Ist mit Nebenwirkungen zu rechnen, weil ein “stärkerer” Impfstoff verwendet wird?

Nein, es handelt sich um den gleichen Impfstoff wie bisher, der u. U. in anderen Ländern schon für längere Impfintervalle zugelassen war. Eine Zulassung für Deutschland war bisher nicht nötig, da die Tollwutverordnung unabhängig von der Wirksamkeit eine jährliche Wiederholungsimpfung vorschrieb.

Muss für Reisen ins Ausland weiterhin jährlich geimpft werden?

Nein, innerhalb der EU (EU-Verordnung 998/2003) gilt das im EU-Impfpass bescheinigte Impfintervall.
(Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Großbritannien, Zypern)
Die besonderen Bestimmungen für Irland, Malta, Großbritannien und Schweden gelten wie bisher.

Müssen Jungtiere häufiger gegen Tollwut geimpft werden?

Nein, bei der Grundimmunisierung der Hundewelpen ist entsprechend der Gebrauchsinformation des Herstellers vorzugehen. Bei den meisten Mehrjahresimpfstoffen ist nur eine Impfung im Alter von mindestens zwölf Wochen vom Hersteller vorgeschrieben (Ausnahme: Virbac-Produkte)
Bei einem  Jungtier kann jedoch mit einer zusätzlichen Impfung eventuell der Impftiter erhöht werden, falls ein Mindestimpftiter - z.B. für eine Einreise - nachgewiesen werden muss. Die deutsche Tollwutverordnung verlangt keinen Mindestimpftiter.

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